Wie viel darf ein Mieter in der Stadt verdienen? Politiker wollen das
Einkommen der Mieter prüfen und damit Gutes bezwecken. Doch die Linke schwächt
den Vorschlag entschieden ab.
Es geht um Stadtwohnungen, Grossverdiener und Gerechtigkeit. Bereits vor
eineinhalb Jahren kündigte Daniel Leupi (Grüne) an, regelmässige Kontrollen
einzuführen. Die Politik will verhindern, dass sich in Zeiten der Wohnungsnot
Grossverdiener günstige Stadtwohnungen unter den Nagel reissen. Das Thema ist
in der Politik ein heisses Eisen. Niemand wagt sich wirklich an die Thematik
heran. Das führte dazu, dass es für eine Weile im Keller verschwand.
Journalisten fragten mehrmals nach, was aus dem Vorschlag der regelmässigen
Kontrollen geworden ist. Die Antwort war immer die gleiche: „Wir sind derzeit
mit anderem beschäftigt.“
Von offizieller Seite her habe sich seit Dezember 2014 nichts weiter getan.
Doch hinter den verschlossenen Türen sieht es anders aus. Es gibt eine
bürgerliche Allianz die den Vorschlag des Stadtrates weiter ausbauen will. Die
Allianz stellt verschiedene Forderungen auf. Die wichtigste ist: Die Stadt soll
die finanziellen Verhältnisse der Mieter im Auge behalten. Bisher habe die
Stadt nur die Belegung der Wohnungen überwacht. Die Allianz möchte
Grossverdiener in billigen Stadtwohnungen zum Auszug zwingen. Zudem sollen
Mieter, die ihre wahren finanziellen Verhältnisse verheimlicht haben und das
Einkommenslimit überschritten, eine Konventionalstrafe zahlen.
Die Ratslinke wird von SVP, FDP. GLP und CVP gemeinsam unter Druck gesetzt.
Aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse könnten sie sich sogar durchsetzen.
Dem TA liegt ein Papier aus dem Finanzdepartement vor, das klar aufzeigt, wie
SP, Grüne und AL mittlerweile reagiert haben und die Kernforderung nach einer
Einkommensgrenze umsetzen wollen. Allerdings haben sie die Forderungen soweit
abgeschwächt, dass am Status quo in den städtischen Wohnungen so gut wie nichts
geändert wird.
Linke und Bürgerliche nehmen sich wenig
Die Stadt schaut nur bei Neuvermietungen auf das Einkommen des Mieters. Es
gilt: Bewerber dürfen nicht mehr als das vierfache des Mietzinses verdienen,
damit sie eine Chance auf die Wohnung haben. So zumindest lautet die Grundregel
der Liegenschaftsverwaltung. Städtische Mieter bezweifeln allerdings die
Einhaltung dieser Regel. Die Bürgerlichen wollen hier eine Veränderung
herbeiführen. Sie wollen eine Überwachung der Einkommens- und Vermögensgrenzen
während des gesamten Mietzeitraumes. Jedoch sollen diese weniger streng als
anfangs sein. Mietern soll eine gewisse berufliche Entwicklung gewährt bleiben.
Allerdings soll das Haushaltseinkommen nie mehr als das fünffache des
Mietzinses ausmachen. Solle das Haushaltsvermögen zudem über 200'000 Franken
betragen, fällt die Grenze noch weiter nach unten.
Die Linken verfolgen einen ähnlichen Vorschlag. Sie nehmen auch das Einkommen
ins Visier, setzen die Einkommensgrenze aber auf das Sechsfache des Mietzinses.
Wenn man beide Vorschläge rechnerisch vergleicht, ergibt sich folgendes: Ein
Haushalt der eine städtische viereinhalb Zimmerwohnung mit einer Miete von
1'750 Franken pro Monat bewohnt, darf bei den Bürgerlichen ein maximales
Einkommen von 8'750 Franken verdienen. Bei den Linken darf das Einkommen 10'500
Franken betragen.
Linke schwächt den Vorschlag ab
Allerdings gibt es noch einen kleinen Unterschied. Die Linke will den
Vorschlag zusätzlich abschwächen. Es sollen nur 80 Prozent aller Mieter von der
Regelung betroffen sein. Die restlichen 20 Prozent wären von der Regelung
befreit. Dadurch würde sich jedoch kaum etwas ändern. Denn gemäss den
städtischen Statistiken verdienten Ende 2012 nur 20 Prozent der Mieter mehr als
das Sechsfache des Mietzinses. Daher gäbe es bei der Realisierung des
Vorschlages der Linken so gut wie keinen Handlungsbedarf seitens der
Liegenschaftsverwaltungen.
Doch das ist noch nicht alles. Die Linke schwächt die Forderung noch weiter ab.
Sie verlangt zur Durchsetzung der Vorgaben keine Sanktionen, Kündigungen oder
Kontrollen, sondern eine «aktiven Bewirtschaftung». Das bedeutet, dass die
Liegenschaftsverwaltungen versuchen sollen, die Mieter zu einem Auszug zu
überreden. Der Auszug soll also freiwillig erfolgen.
Die Liegenschaftsverwaltung steht diesem Vorschlag skeptisch gegenüber. Ihrer
Erfahrung nach ist es schwierig, Mieter zu einem freiwilligen Auszug zu
bewegen. Doch noch problematischer sei die 80 Prozent-Vorgabe. Entscheidungen
müssten willkürlich getroffen werden. Mieter würden nicht verstehen, warum ausgerechnet
sie die Kündigung erhalten. Und auch für die Liegenschaftsverwaltung ist nicht
ersichtlich, wer bleiben darf und wer ausziehen muss.
Soziale Durchmischung auf dem Wohnungsmarkt
Aus welchem Grund die Linke so denkt weiss niemand. Die Regelungen seien
laut anderen Politikern viel zu sanft. Sie hätten in der Praxis kaum Wirkung.
Normalerweise hätte man von der Linken erwartet, dass sie sich gegen die
Grossverdiener stellt. Offenbar ist das nicht der Fall. Auf Anfrage äussert
sich die Linke bis dato nicht. Sie beruft sich auf das Kommissionsgeheimnis.
Walter Angst vom Zürcher Mieterverband liefert eine mögliche Erklärung. Die
Linke setzt sich immer für eine starke Durchmischung der sozialen Schichten
ein. Er macht die möglichen negativen Auswirkungen eines strikten
Einkommenlimits am Beispiel eines Trämlers und einer Kassiererin deutlich: Eine
einfache Stadtwohnung mit 1'400 Franken Miete, würde eine Einkommensgrenze von
8'400 Franken bedeuten. Das stelle kein Problem für das Paar da. Sie sind schliesslich
keine Einkommensmillionäre. Doch würden sie mehr verdienen, würden sie sich
ganz sicher keine neue Wohnung suchen, sondern ihr Einkommen reduzieren. Also,
weniger arbeiten. Und genau das wolle die Linke vermeiden.
Der Stadtrat wehrt sich
Der Stadtrat ist gegen Einkommensgrenzen in der Verordnung. Er sagt, dass
Einkommensgrenzen in ein untergeordnetes Reglement gehörten, wo sie sich
schneller an die gegebenen Umstände anpassen liessen. Er führt dazu das Steigen
der Hypothekarzinsen und der Mieten als Beispiel an.
Das Finanzdepartement hält die strenge Einkommensgrenze der bürgerlichen
ebenfalls für zu streng. Laut ihm würde bereits ein Jugendlicher der sein
erstes Lehrgeld nach Hause bringt, die Einkommensgrenze sprengen. Eine
Kontrolle des Einkommens dürfe maximal Auswüchse verhindern. Aber auf keinen
Fall dürfen Strafen verhängt werden, wenn Mieter ihr gestiegenes Einkommen
nicht melden.
Walter Angst meint, dass der Stadtrat schon viel zu lange an dem Thema sitzt.
Er sagt dazu: «Statt nochmals 3 Jahre zu diskutieren, sollte man den Vorschlag
des Stadtrats annehmen.» Laut ihm reichen regelmässige Kontrollen der
Belegungsvorschriften aus, um das Ziel zu erreichen. «Wenn nicht, können wir
später immer noch zusätzliche Regeln beschliessen.»
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