Vermieter
die eine Wohnung an einen Sozialhilfeempfänger vermieten, bekommen in den
meisten Fällen den Mietzins vom Sozialamt bezahlt. Zudem kommt das Amt für
allfällige Schäden auf. Und trotzdem haben viele Vermieter Angst, wenn sie das
Geld vom Amt überwiesen bekommen. Denn die Bestätigung des Sozialamtes ist kein
Zahlungsversprechen.
Es ist
allgemein bekannt, dass Vermieter gewisse Anforderungen an Ihre Mieter stellen.
Der perfekte Mieter überzeugt mit Sozialkompetenz und zahlt zuverlässig seine
Miete. Ein blanker Betreibungsauszug dient hierbei als Beweis dafür, dass der
Mieter tatsächlich in der Lage ist, pünktlich den Mietzins zu zahlen.
Schweizerinnen und Schweizer, deren Einkommen unterhalb des Existenzminimums
liegt und Unterstützung vom Amt beziehen, erhalten eine Bestätigung des
Sozialamtes ausgehändigt. Die Bestätigung soll dem Vermieter glaubhaft machen,
dass das Amt die Wohnkosten gemäss den Richtlinien der Konferenz für
Sozialfürsorge (SKOS) von der Wohngemeinde begleichen wird.
Der Datenschutz steht im Weg
Verschiedene
Regionen haben unterschiedlich hohe Mietzinsniveaus. Der höchste vom Amt
übernommene Mietzins orientiert sich am jeweiligen regionalen Niveau. In Zürich
beispielsweise darf der Mietzins für einen Einpersonenhaushalt nicht höher als
Fr. 1'100 sein. Für einen Dreipersonenhaushalt sind es maximal 1'600 Franken.
Durch diese Begrenzungen sind alle Sozialhilfeempfänger auf preiswerten
Wohnraum angewiesen. Unglücklicherweise liegt dieser meist in städtischen
Liegenschaften oder gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften.
Ein
weiterer Punkt ist der Datenschutz. Laut Schweizer Gesetz darf die
Sozialhilfeabhängigkeit einer Person nicht ohne weiteres offen gelegt werden.
Das Bestätigungsschreiben des Sozialamtes ist aber eine Offenlegung. Durch das
Vorzeigen dieses Schreibens beim Vermieter, gibt ein Wohnungssuchende oder
Mieter zwangsläufig preis, auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Auf der anderen
Seite kann er so dem Vermieter die Angst vor Zahlungsausfall nehmen. Zwar ist
die Bestätigung des Sozialamtes kein Zahlungsversprechen und deshalb kann im
Falle eines Ausbleibens der Zahlungen der Vermieter nur sehr schwer rechtliche
Schritte einleiten. Doch ist das Sozialamt stets bemüht, erst gar keine
Ausfälle aufkommen zu lassen. Ziel des Amtes ist es, den günstigen Wohnraum für
die Sozialhilfeempfänger zu sichern. Zudem kann das Amt die Freiheit eines
Sozialhilfeempfängers einschränken.
Wenn der
Mietzins direkt an den Vermieter gezahlt werden muss In der Schweiz gibt es in
jedem Kanton unterschiedliche Gesetze, was den Umgang mit Sozialhilfeempfängern
angeht. Zwar ermöglichen die SKOS-Richtlinien eine bestimmte Vereinheitlichung
der Gesetzesanwendung, doch sieht die Praxis in jedem Kanton leicht anders aus.
So kann beispielsweise in Zürich das Geld für den Mietzins direkt an den
Vermieter überwiesen werden. Das wird gemacht, wenn der Sozialhilfeempfänger im
zuverlässigen Umgang mit Geld ein Handicap hat. Die Gefahr ist in so einem Fall
zu gross, dass er die Gelder woanders ausgibt. Durchschnittlich führen die
sozialen Dienste 8'000 Sozialhilfefälle pro Jahr. Ein Teil der Empfänger wohnt
in therapeutischen Einrichtungen oder Heimen. Die restlichen 6'000 Empfänger
leben in einer Mietwohnung.
Bei ungefähr
2'000 Sozialhilfeempfängern wird der Mietzins direkt an den Vermieter
überwiesen. Das bedeutet: Ein Drittel der Empfänger kann nicht zuverlässig mit
Geld umgehen. Dieser Verlust an Selbstverantwortung erschwert langfristig die
Wiedereingliederung in das Wirtschaftsleben. Selbständigkeit ist eine wichtige
Voraussetzung, um von potentiellen Arbeitgebern eine Jobzusage zu erhalten.
Eine alleinerziehende Mutter sollte unbedingt darauf achten, diese Eigenschaft
nicht zu verlieren, solange sie aufgrund des Alters ihrer Kinder erwerbsunfähig
ist. Die Bestätigung des Sozialamtes zur Zahlung des Mietzinses gilt nur so
lange, wie die Mieterin oder der Mieter alle Voraussetzungen für die
wirtschaftliche Hilfe erfüllt.
Was passiert bei Zweckentfremdung der Sozialhilfebehörde Leider
passiert es ab und zu, dass Sozialhilfeempfänger die erhaltenen Gelder
zweckentfremden. Zwar kann hier nicht pauschalisiert behauptet werden,
Sozialhilfeempfänger würden Gelder prinzipiell öfter zweckentfremden, als
andere Mieter im preiswerten Wohnungssegment. Doch kommt es manchmal vor. In
solch einem Fall kann der Mieter den Mietzins mit den Sozialhilfegeldern nicht
begleichen. Doch auch hier hat das Amt vorgesorgt. Es zahlt den Mietzins
trotzdem und der Klient muss den Fehlbetrag aus eigener Tasche Stück für Stück
zurückbezahlen. Der Vermieter muss also nicht um sein Geld bangen. Das Amt wird
alles versuchen, um eine Zahlungsverzugskündigung zu vermeiden. Für Vermieter
ist es wichtig zu wissen, dass sie im Falle von Zahlungsrückständen möglichst
schnell das Amt in Kenntnis setzen sollten, sofern der Vermieter über den Bezug
von Sozialhilfe seitens des Mieters informiert wurde. Das Anhäufen eines
Schuldenbergs sollte unbedingt ausbleiben.
Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht Das Sozialamt befürchtet immer,
dass ein Mieter versuchen könnte, durch den Mieter entstandene Schäden geltend
zu machen. Normalerweise ist dafür die Mietkaution in Höhe
von bis zu drei Monatsmieten. Von ihr soll im Schadensfall Gebrauch gemacht
werden. Doch genau diese Kaution ist dem Amt ein Dorn im Auge. Denn die aus
Steuergeldern finanzierte Kaution soll den erfolgreich aus der Sozialhilfe
entlassenen Klienten nicht als Geschenk dienen. Dafür gibt es nun verschiedene
Lösungsansätze. Zum einen muss der Mieter eine Haftpflichtversicherung
besitzen. Diese wird routinemässig auf Vorhandensein geprüft. Eventuelle
Schäden sollen im Idealfall von der Versicherung beglichen werden.
Die
SKOS-Richtlinien schlagen hier noch ein anderes Vorgehen vor. Es soll dem
Vermieter anstelle einer Kaution, eine Garantieerklärung nach Art. 111 OR.
ausgehändigt werden. Diese Garantie deckt Schäden ab, die sonst von der
Mietkaution übernommen werden müssten. Voraussetzung ist, dass der Mieter der
Forderung schuldig bleibt und die Schadensbehebungskosten hinreichend belegt
sind. Der Vermieter muss dadurch kein Inkasso bemühen.
In Zürich
geben sich viele Vermieter mit der Garantieerklärung zufrieden. Allerdings wird
mit der Garantieerklärung auch wieder der Datenschutz berührt. Eine solche
Erklärung legt dem Vermieter offen, dass sein Mieter von der Sozialhilfe lebt.
Die Garantieerklärung hält das ganze Mietverhältnis über an und wird auch bei
Entlassung des Klienten aus den Unterstützungsleistungen nicht zurückgenommen.
Die letzte Angst der Vermieter
Das Dreieck, bestehend aus Mieter, Vermieter und Sozialamt, weisst eine sehr faire Verteilung von Rechten und Risiken auf. Die Vermieter bekommen nicht zu wenig Geld, wenn Sie preiswerte Wohnungen an Sozialhilfeempfänger vermieten. Die Sozialhilfeempfänger, die genau auf diese preiswerten Wohnungen angewiesen sind, erhalten Freiheit durch den eigenverantwortlichen Einsatz der Sozialhilfegelder. Das Sozialamt achtet auf die rechtmässige Nutzung der Gelder, indem es einen Missbrauch der finanziellen Mittel unterbindet und gleichzeitig die Eigenverantwortlichkeit seiner Klienten erhält und fördert.
Das Dreieck, bestehend aus Mieter, Vermieter und Sozialamt, weisst eine sehr faire Verteilung von Rechten und Risiken auf. Die Vermieter bekommen nicht zu wenig Geld, wenn Sie preiswerte Wohnungen an Sozialhilfeempfänger vermieten. Die Sozialhilfeempfänger, die genau auf diese preiswerten Wohnungen angewiesen sind, erhalten Freiheit durch den eigenverantwortlichen Einsatz der Sozialhilfegelder. Das Sozialamt achtet auf die rechtmässige Nutzung der Gelder, indem es einen Missbrauch der finanziellen Mittel unterbindet und gleichzeitig die Eigenverantwortlichkeit seiner Klienten erhält und fördert.
Und
trotzdem sind noch nicht alle Ängste der Vermieter restlos beseitigt. Der Kantonsrat
Zürichs erliess im letzten Jahr eine Motion, die eine Überarbeitung der
Sozialhilfegesetze zum Ziel hat. Bisher kann eine Direktüberweisung des
Mietzins nur dann vorgenommen werden, wenn es bereits ernste Hinweise auf eine
Zweckentfremdung der Gelder gibt. Die Motion möchte erreichen, dass in Zukunft
die Sozialbehörde frei entscheiden kann, wann eine Direktzahlung angebracht
ist. Für die Sozialhilfebehörde ist dieser Unterschied sehr klein, doch für die
Vermieter kann eine solche Regelung spürbar mehr Sicherheit bedeuten.