Kann man kurzfristig liquide
bleiben, ohne dafür langfristig mehr Geld zu zahlen?
Es ist ja allgemein bekannt, dass
Vermieter ein gewisses Risiko tragen. Eine vermietete Wohnung wird von einem
Fremden, den sie meistens kaum kennen, abgenutzt. Der Gesetzgeber hat hier
entschieden, Vermieter bestimmte Kosten der Abnutzung selber tragen zu lassen,
doch dürfen andere Kosten einem ausziehenden Mieter in Rechnung gestellt
werden. Damit sich Vermieter vor finanziellen Schäden einigermassen Schützen
können, erlaubt der Gesetzgeber das Fordern einer Mietkaution. Diese
beträgt in der Schweiz maximal drei Monatsmieten (inklusiv Nebenkostenpauschale
oder Nebenkostenakonto). Der Vermieter darf das Mietzinsdepot nicht auf einem
eigenen privaten Konto anlegen. Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter das
Geld unverzüglich nach Erhalt auf einer Bank auf einem Sperrkonto hinterlegen
muss, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter darf nur bei
triftigen Gründen die komplette oder Teile der Kaution zum Ausgleich von
finanziellen Schäden nutzen. Die Kaution darf also nur dazu verwendet werden,
die Wohnung in den vertraglich festgeschriebenen Zustand zurück zu versetzen.
Sollte die Kaution nicht ausreichen, um die Wohnung wieder in den
ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen, darf der Vermieter seinem Mieter
den noch fehlenden Betrag in Rechnung stellen. Wichtig ist, dass ein
Mietkautionskonto weder ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto noch ein
Festgeldkonto ist. Sinn und Zweck ist das Verbürgen der Mietkaution an den
Vermieter. Dieser darf auf das Geld zugreifen, wenn der Mieter seine Zustimmung
erteilt.
Hohe
Umzugskosten rauben Mietern das Geld
Voraussetzung für einen Mietvertrag
ist in der Regel die Zahlung der Mietkaution. Wer dies nicht kann,
erhält keinen Mietvertrag und kann folglich nicht einziehen. Häufig stehen
Mieter vor folgendem Problem: Der Auszug aus der alten Wohnung steht kurz bevor
oder ist sogar schon erfolgt, doch der ehemalige Vermieter hat die alte
Mietkaution noch nicht ausgezahlt oder weigert sich diese überhaupt
zurückzuzahlen. Der neue Vermieter wartet bereits auf seine Kaution, damit der
neue Mietvertrag zustande kommen kann. Dies kann Mieter in Liquiditätsengpässe
treiben, vor allem wenn auf einmal beide Vermieter jeweils die volle Kaution von
drei Monatsmietzinsen ausschöpfen – dann stehen plötzlich mehrere 1000 Franken
nicht mehr zur freien Verfügung.
Eine Kaution für eine neue Wohnung ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt zu
zahlen, der zwischen den Mietparteien vereinbart worden ist. In der Regel ist
dies der Mietbeginn. Wird das Depot vom Mieter nicht pünktlich einbezahlt, so
kann der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigern.
Wenn abgemacht, kann die Zahlung kann auch in Raten erfolgen. Zum Beispiel
jeden Monat eine Kaltmiete. Wer das Geld überweist, hat gleich den
Zahlungsbeleg dabei. Wer die Raten bar zahlt, sollte sich auf jeden Fall den
Erhalt vom Vermieter quittieren lassen. Doch was, wenn das Geld für die Kaution
einfach nicht vorhanden ist? Einen Mietvertrag gibt es schliesslich in der
Regel nur, wenn die Mietkaution gezahlt wurde.
Es gibt die Möglichkeit, eine Mietkautionsversicherung
abzuschliessen. Diese schlägt eine Brücke zwischen der Zahlungsunfähigkeit und
dem Mietvertrag.
Mietkautionsversicherung stichpunktartig erklärt:
- Eine Mietkautionsversicherung können Privatpersonen und
Firmen abschliessen
- Zunächst wird die Kautionshöhe ermittelt
- Danach wird ein Antrag auf eine
Mietkautionsversicherung ausgefüllt und eingereicht
- Es folgt die Ausstellung der Versicherungs- bzw.
Bürgschaftsurkunde
- Der Versicherer sendet die Urkunde als
Sicherheitsbestätigung an den Vermieter
- Nun sind die Gebühren zu zahlen
- Das Versicherungsverhältnis wird bei Rücksendung der
Urkunde oder Auszug des Mieters aufgelöst
- Hat der Vermieter berechtigte Forderungen an den
Mieter, zahlt der Versicherer bis zur maximalen Versicherungssumme
- Daraufhin erhält der Versicherungsnehmer (Mieter) die
Kosten in Rechnung gestellt
- Sollte der Versicherungsnehmer nicht zahlen, wird der
offene Betrag eingefordert
Rechtliches
zur Mietkautionsversicherung
Da die Mietkautionsversicherung
verhältnismässig neu ist, kennen viele Vermieter sie noch nicht. Demzufolge
sind einige Vermieter sehr verwundert, wenn sie plötzlich eine
Mietkautionsbürgschaft im Briefkasten vorfinden. Schnell fragen sie sich, ob
sie dem zustimmen müssen. Die Antwort ist sehr einfach: Nein. Vermieter sind
nicht verpflichtet, eine Mietkautionsversicherung zu akzeptieren. Da diese
Versicherung noch so jung ist, trauen einige Vermieter diesem System nicht.
Doch Vermieter können sich unabhängig vom Mieter beim Versicherer erkundigen,
ob die Urkunde echt ist und weitere Informationen einfordern. Zudem können sie
sich über das vom Mieter gewählte Angebot informieren. Der Versicherer ist genauso
vom Gesetz zur Leistungserbringung verpflichtet, wie es sonst der Mieter wäre.
Die Versicherer können ihre Angebote der Mietkautionsversicherung innerhalb der
gesetzlichen Rahmenbedingungen frei gestalten. In der Regel haben sie erst ab
einer bestimmten Vertragssumme Interesse an einem Abschluss. Gearbeitet wird
häufig mit Mindestkosten auf jährlicher Ebene. So kann es passieren, dass ein
Versicherungsnehmer mit einer Mietkautionsversicherung von 1'000 Franken den
gleichen Betrag zahlt, wie einer mit 2'000 Franken. Doch in keinem der Fälle
muss der Versicherer einem Vertragsabschluss zustimmen. Zur Annahme eines
Antrages bedingt es zumeist eine positive Bonitätsprüfung. Dazu kann auch das
derzeitige Einkommen des Antragstellers eine Rolle spielen.
Wenn es zu einem Abschluss kommt und später der Vermieter berechtigte
Forderungen gegen seinen Mieter stellt, zahlt der Versicherer die abgesicherte
Summe aus. Im Schadenfall verhalten sich Bankdepot und Versicherungslösung
identisch. Der Vermieter kann über das Kautionsgeld erst verfügen, wenn auch
der Mieter seine Zustimmung mittels Unterschrift für die Freigabe gegeben hat.
Ansonsten bleibt das Geld weiterhin gesperrt. Doch Ausnahmen bestätigen die
Regel. Macht der Vermieter ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keine
Forderungen auf Rechtswegen geltend, so können Mieter auch ohne Zustimmung des
Vermieters das Bankdepot auflösen und sich ihr Geld zurückholen. Vermieter
können sich das Geld ohne Zustimmung der Mieter auszahlen, wenn beispielsweise
ein rechtskräftiges Urteil über Forderungen des Vermieters gegenüber dem Mieter
aus dem Mietverhältnis vorliegt. Dies gilt sowohl für die Mietkautionsversicherung
als auch für das Bankdepot.
In der Vergangenheit zahlten einige Vermieter die Mietkaution nicht auf einem
Sperrkonto ein, sondern auf einem privaten Giro- oder Tagesgeldkonto, um
Zugriff ohne die Zustimmung des Mieters zu bekommen. Allerdings kann der
Vermieter dafür rechtlich belangt werden, da er die Kaution nicht
ordnungsgemäss verwahrte.
Nach Abschluss der Mietkautionsversicherung muss der Versicherungsnehmer
(Mieter) jährliche Prämien an den Versicherer entrichten. Die im Vertrag
festgehaltenen Klauseln klären ganz genau wie dies zu erfolgen hat.
Einem Versicherungsnehmer, der seine Prämie nicht bezahlt, wird der
Versicherungsvertrag nicht gekündigt. In Abweichung zu Artikel 20 VVG ruht die
Leistungspflicht gegenüber dem Vermieter nicht.
Im Falle eines haftbaren Schadens am Mietobjekt oder bei Mietzinsausständen
übernimmt der Versicherer die Schadenauszahlung und springt zwischenzeitlich
ein, um die Forderung des Vermieters zu beglichen. Danach wendet sich der
Versicherer an den Versicherungsnehmer und fordert den gezahlten Betrag zurück.
Dies nennt man dann Regress. Es handelt sich bei einer Mietkautionsversicherung
im Leistungsfall also um einen Vorschuss seitens des Versicherers.
Kosten
einer Mietkautionsversicherung
Da der Versicherer einen gewissen
Unternehmens- und Verwaltungsaufwand hat, erhebt er eine Gebühr für die
Mietkautionsversicherung. Dafür verlangt er eine Mindestgebühr, die allerdings
ab einer bestimmten Versicherungssumme günstiger wird. Deshalb verursachen
kleine Versicherungssummen häufig die gleichen Gebühren wie höhere
Versicherungssummen. Da beide den gleichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen.
Erst bei Erreichen einer gewissen Grenze werden die Gebühren geringer. Doch wo
diese Grenze im Detail liegt, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.
Ab einem bestimmten Mindestbetrag wird die Mietkautionsversicherung günstiger
als ein Ratenkredit. Ausserdem muss bei einem Ratenkredit neben der Rate auch
ein Zins gezahlt werden. Wer beispielsweise einen Ratenkredit von 3'000 Franken
über einen Zeitraum von 5 Jahren abzahlt, muss nicht nur im Schnitt jeden Monat
50 Franken berappen, sondern obendrauf den Zins zahlen. Die
Mietkautionsversicherung verlangt nur eine laufende Gebühr. Diese würde bei
ungefähr 15 Franken pro Monat liegen. In diesem Beispiel ist also die
Mietkautionsversicherung günstiger als ein Ratenkredit.
Wer eine Mietkaution durch Ratenzahlungen aufbringt, gibt dem Vermieter das
Geld in die Hand bzw. überweist es auf sein Konto. Er ist also im Besitz des
Geldes und es steht ihm im Falle eines Schadens bereits zur Verfügung. Bei
einer Mietkautionsversicherung wird dem Vermieter kein Geld auf ein Sperrkonto
überweisen, sondern er erhält eine Bürgschaftsurkunde, welche ihm die
geforderte Sicherheit für den Mietvertrag bescheinigt. Im Schadenfall bezahlt
die Versicherung das Geld an den Vermieter aus, holt sich aber im Anschluss das
Geld vom ehemaligen Mieter zurück. Wenn bereits Geld beim ersten Umzug fehlte,
dann fehlt beim zweiten Umzug noch mehr Geld. Ausser der Mieter konnte seine
wirtschaftliche Situation verbessern. Wer glaubt, er könnte sich vor der
Rückzahlung an den Versicherer drücken irrt. Der Versicherer darf das Geld
einfordern. Jedoch kann in den meisten Fällen um eine Ratenzahlung gebeten
werden.
Für
wen macht eine Mietkautionsversicherung Sinn?
Wessen finanzielle Situation es
erlaubt, sollte sein eigenes Mietkautionskonto eröffnen und es im Anschluss
während der Dauer des Mietverhältnisses sperren. Manchmal möchte der Vermieter
das Sperrkonto selber einrichten. Das stellt kein Hindernis dar, weil der
Vermieter erst auf die Kaution zugreifen kann, wenn der Mieter seine Zustimmung
erteilt hat. Allerdings muss bei Auszug der Vermieter das Mietkautionskonto
freigeben, damit der Mieter sein Geld zurückerhält. Bei einem Mietkautionskonto
entstehen in der Regel keine laufenden Kosten und das eingezahlte Geld wird verzinst.
Aber Achtung: Einige Banken kennen Eröffnungsgebühren oder verrechnen Kosten
bei der Kontosaldierung.
Natürlich sind die derzeitigen Zinsen so gering, dass man das Geld auch unters
Kopfkissen legen kann und ungefähr den gleichen Zinsgewinn erzielen würde.
Einige Finanzdienstleister bieten neben einem Mietkautionskonto mit niedrigen
Zinsen auch ein Mietkautions-Anlagekonto an. Bei dieser Variante legt die Bank
das Geld in Fonds oder Renditeobjekte an. Diese Anlagekonten funktionieren also
ähnlich wie andere Finanzprodukte und sollen bessere Zinsen erzielen. Die
Banken vermarkten diese Anlagekonten mit der Aussage, dass Vermieter Interesse
am Wertzuwachs haben sollten, damit ihnen im Ernstfall mehr Geld zur Verfügung
steht. Natürlich ist zu bedenken, dass Geld, welches in Wertpapiere angelegt
wird nicht zwangsweise steigt, sondern auch fallen kann. Im besten Fall hat der
Vermieter eine kleine Wertsteigerung seiner Mietkaution erfahren. Im
schlimmsten Fall ist von ihr nicht mehr viel übrig. Es ist am Ende ein
Risikospiel. Laut Mieterinnen- und Mieterverbände stehen allfällige
erwirtschaftete Zinsen vollumfänglich den Mietern zur Verfügung frei.
Allerdings fassen einige Banken das Mietkautions-Konto einschliesslich der
Zinsen als gesperrt auf. Eine Überprüfung der Kautionsbedingungen der Bank kann
sich daher lohnen.
Wer selbst kein Geld für eine Mietkaution aufbringen kann, muss sich um eine
Alternative bemühen. Mieter können auch versuchen, mit dem Vermieter eine
andere Lösung auszuhandeln, doch die Gefahr, dass sich dieser für einen anderen
Mieter entscheiden wird, ist gross. Gerade dort, wo harsche Wohnungsnot
herrscht. Es gibt Mieter die den Mietvertrag unterschrieben haben, doch die
Kaution einfach nie zahlten. In solch einem Fall darf der Vermieter fristlos
kündigen.
Verfügt man über keine liquiden Mittel für die Mietkaution und möchte nicht
unnötig ein Darlehen oder Kredit aufnehmen, lohnt sich die
Mietkautionsversicherung als Überbrückung zwischen Vertragsabschluss und
Ansparen der Mietkaution. Mit dieser Vorgehensweise kann dem Vermieter zu einem
späteren Zeitpunkt doch noch die Mietkaution aus eigenen Mitteln eingezahlt
werden.
Das Geld real zu haben ist immer besser, als nur eine Zahlung mittels
Versicherung zuzusichern. Besonders beim nächsten Umzug erhöht dies die Chancen
auf einen neuen Mietvertrag. Jedoch bedeutet dies nicht, die
Mietkautionsversicherung sei lediglich eine strategische Lösung für den Moment.
Wer seinem Vermieter keine Kaution zusichern kann, wird dem Versicherer dankbar
sein, eine Bürgschaftsurkunde auszustellen und somit doch noch eine Wohnung
gefunden zu haben. Wer keine Mietkautionsversicherung hat, die Kaution nicht
zahlen kann und trotzdem den Mietvertrag unterschrieben hat, muss mit einer
Zwangsräumung oder anderen rechtlichen Massnahmen rechnen.
Der
Anbietervergleich – Welche Mietkautionsversicherung ist die beste?
Die Mietkautionsversicherung ist
eine vergleichsweise junge Versicherungsidee. Sie findet ihre Grundlage in der
Tatsache, dass das Geld für die Mietkaution den Mietern zur freien Verfügung
stehet und damit anderweitige Auslagen im Zusammenhang mit dem Umzug finanziert
werden können. Aber auch für Mieter, welche selbst nicht in der Lage sind
genügend liquide Mittel aufzubringen, schafft die Mietkautionsversicherung
echte Abhilfe und ermöglich erst den Bezug der neuen Wohnung.
Momentan verbreitet sich die Idee der Mietkaution und steigert dadurch ihren
Bekanntheitsgrad sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern. Infolge dessen
akzeptieren immer mehr Vermieter die Mietkautionsversicherung als Alternative
zur Barkaution. Das bedeutet jedoch auch, dass es nach wie vor Vermieter gibt,
die die Mietkautionsversicherung ablehnen. Vor einem Abschluss empfiehlt es
sich beim Vermieter zu erkundigen, ob dieser eine Mietkautionsversicherung
überhaupt akzeptiert. Auf dem Markt tummeln sich mittlerweile mehrere Anbieter
für Mietkautionsversicherungen. Die Bedingungen und Konditionen unterscheiden
sich von Anbieter zu Anbieter. Auch einige Banken und andere
Finanzdienstleister bieten ihren Kunden Mietkautionsbürgschaften an. Natürlich
können auch sie einen Antrag auf Bürgschaftsübernahme ablehnen. Aufgrund der
vorhandenen Unterschiede zwischen den Anbietern lohnt sich immer ein
Vergleichsportal für die Wahl der richtigen Mietkautionsversicherung
heranzuziehen. Je nach persönlicher Situation kann ein bestimmter Dienstleister
spürbar günstiger sein als ein anderer.
Nicht nur Privatpersonen können sich für eine Mietkautionsversicherung
entscheiden. Auch Firmen haben die Möglichkeit, die Vorteile einer solchen
Versicherung zu nutzen. Wer bereits eine Kaution gezahlt hat, doch nun sein
Geld braucht, kann sogar während des Mietverhältnisses eine
Mietkautionsversicherung abschliessen und so seine Kaution vorzeitig
zurückbekommen.
Was,
wenn die Mietkautionsversicherung abgelehnt wurde?
Da auch Versicherungen nicht jeden
aufnehmen können und wollen, prüfen sie bei den Antragstellern einige Daten wie
die Finanzkraft und die Bonität. Fallen diese zu gering aus, muss mit einer
Absage gerechnet werden. Dadurch kann sich die Chance auf die begehrte Wohnung
schnell in Luft auflösen. Hier bleibt nur noch die Option eines anderen Bürgen.
Solange wie der Vermieter mitspielt, kann beispielsweise ein Bekannter oder
Verwandter um eine Solidarhaftung gebeten werden. Dabei kann es sich um
Freunde, die Eltern, den Lebenspartner oder Geschwister handeln. Diese müssen
dem Vermieter schriftlich versichern, im Falle eines Schadens die begründete
Forderung des Vermieters zu zahlen. Doch auch diese Möglichkeit darf der
Vermieter ausschlagen. Aufgrund der hohen Wohnungsnachfrage entscheiden sich
die meisten Vermieter für einen anderen Interessenten, wenn sie spüren, dass
der gegenwärtige Interessent kaum das Geld besitzt, um die Miete zu zahlen. In
manchem Fällen riskieren Vermieter sogar einen Leerstand der Wohnung, anstatt
sie an einen finanziell schwach aufgestellten Mieter zu vergeben.
Einige Mieter unterschrieben in der Vergangenheit den Mietvertrag und gaben
erst im Nachhinein an, die Kaution nicht stemmen zu können und eine
Mietkautionsversicherung zu brauchen. Diese Vorgehensweise kann funktionieren,
birgt jedoch einen erheblichen Nachteil. Das Vertrauen zwischen Vermieter und
Mieter löst sich in Luft auf. Besonders wer mit dem Vermieter in einem Haus
wohnt, sollte auf diese Vorgehensweise verzichten. Wenn von vornherein
ersichtlich ist, dass der Vermieter keine Mietkautionsversicherung oder einen
anderen Bürgen akzeptieren wird, sollte die Mietkaution auf ein
Mietkautionskonto eingezahlt oder auf die Wohnung verzichtet werden.
Wann lohnt sich die
Mietkautionsversicherung wirklich?
- Wenn keine andere Möglichkeit zur Entrichtung der
Mietkaution vorhanden ist.
- Wenn eine genügend hohe Kaution erwartet wird, dass
sich eine Mietkautionsversicherung rechnet.
- Wenn kein Kredit aufgenommen werden soll.
- Wenn der Vermieter keinen Alternativvorschlag
(Ratenzahlung) zur Mietkaution macht.
- Wenn die neue Mietkaution nicht mit der Auszahlung der
alten verrechnet werden kann.
Renovationsarbeiten
vor Auszug
In der Regel übergibt der Mieter bei
seinem Auszug die Wohnung bezugsbereit. Wenn der Vermieter trotzdem noch
nachhelfen muss, kann er die entstehenden Kosten von der Mietkaution geltend
machen. Daher müssen Mieter bei Einzug in die Wohnung an das Übergabeprotokoll
denken und alle möglichen Mängel schriftlich festhalten. Sonst laufen sie
Gefahr am Ende der Mietzeit für Mängel zu zahlen, die sie selber nie verursacht
haben. Zudem muss das Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben
werden. Bei einem Umzug herrscht meistens Zeitnot. Oft erfolgt der Auszug am
31. und der Einzug in die neue Wohnung bereits am 01sten. Jeder sollte
mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Umzug mit der Planung und der
Durchführung beginnen. Wer viele Dinge besitzt, sollte sich dazu Urlaub nehmen,
um nicht am allerletzten Tag festzustellen, nicht genug Zeit gehabt zu haben.
Wer seine Wohnung verwohnt an den Vermieter übergibt, muss mit einer Rechnung
seitens des Vermieters rechnen. Vermieter beauftragen für die Reparatur und
Renovierung der Wohnung Handwerksfirmen. Wer jedoch selber ein handwerkliches
Händchen hat, kann die Wohnung kostengünstig selber Renovieren und so ihren
Ursprungszustand wiederherstellen. Der Teppich lässt sich mit einem
Nasstrockensauger wieder auf Vordermann bringen, Tubenkit hilft bei der
Versiegelung von Bohrlöchern in den Wänden. Hier das Abschleifen und
Überstreichen mit Farbe nicht vergessen. Die Möbel müssen rausgetragen werden
und der Müll muss entsorgt werden. Auch der Keller sollte keineswegs vergessen
werden. Dieser kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Achten Sie also darauf,
rechtzeitig zu beginnen. Wer neu tapezieren muss und selber nicht weiss wie das
geht, kann vielleicht handwerklich begabte Freunde um Hilfe bitten.
Auch wenn zuvor eine Mietkautionsversicherung
abgeschlossen wurde, kann das eigenständige Instandsetzen der Wohnung günstiger
sein. Nur bevor der Mieter alles renoviert und repariert, sollte abgeklärt
werden, was überhaupt von ihm in Stand gesetzt werden muss. Einige Dinge muss
der Vermieter übernehmen.
Wer es eilig hat, sollte bereits ein paar Wochen vor dem eigentlichen Umzug
entrümpeln. Alles was nicht täglich genutzt wird, kann bei Bekannten, einer
angemieteten Garage oder Lagerraum untergebracht werden. Dadurch wird Platz für
die eigentlichen Renovierungsarbeiten geschaffen. Ausserdem sollten etliche
Umzugskartons und Verpackungsmaterialien vorbereitet werden. Und nicht den
Transporter vergessen. Dieser muss meist im Voraus gebucht werden. Wer hier
erst einen Tag vorher anfragt, kann mit einer bösen Überraschung rechnen. Es
ist wirklich unangenehm, wenn die neuen Mieter einziehen wollen, man selbst
aber noch seine Sachen in der Wohnung zu stehen hat.
Folgendes muss vor dem Abschluss
einer Mietkautionsversicherung beachtet werden:
- Fragen Sie, ob der Vermieter die
Mietkautionsversicherung überhaupt akzeptiert.
- mittels Online-Portal die verschiedenen Anbieter und
deren Angebote
vergleichen.
- Unbedingt das Kleingedruckte vor dem Unterschreiben
durchlesen, um versteckte Kosten aufzuspüren.
- bei der Übergabe der Bürgschaftsurkunde an den
Vermieter erwähnen, dass er die Echtheit der Urkunde beim Versicherer
prüfen kann. Dadurch kann Vertrauen geschaffen werden.
- Beim Versicherer nachfragen wie im Falle einer
Leistungserbringung das Geld zurückgefordert wird und bestenfalls eine
Ratenzahlung vertraglich vereinbaren.
- Um den Vertrag zu beenden muss die Bürgschaftsurkunde
an den Vermieter zurückgesandt werden.
Fazit zur Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsbürgschaft ähnelt
eher einer Bürgschaft statt einer Versicherung. Grund dieser Einschätzung ist,
dass die Versicherung entstandene Schäden nicht übernimmt, sondern nur das Geld
vorstreckt und am Ende vom Versicherungsnehmer zurückholt. Besonders Menschen
mit Liquiditätsengpässen beim Umzug profitieren von der Mietkautionsversicherung
und verschaffen sich dadurch die nötigen finanziellen Freiräume. Wer zunächst
kein Geld für die Mietkaution hat oder künftig fest mit einer Verbesserung
seiner finanziellen Situation rechnet, kann mit einer Mietkautionsversicherung
diesen Zeitraum überbrücken, da sie jederzeit kündbar ist. Zwar akzeptieren
noch nicht alle Vermieter die Mietkautionsversicherung, jedoch hat sich ihr
Bekanntheitsgrad in der Vergangenheit drastisch erhöht und zu mehr Akzeptanz
geführt. Ausserdem halten die Versicherer ihre Zusage ein, da sie vertraglich
dazu verpflichtet sind.
Auch wenn es ein paar Hürden für die Genehmigung einer Mietkautionsversicherung
gibt, braucht sich niemand vor der Antragstellung fürchten. Je nach Anbieter
werden unterschiedliche bis gar keine Dokumente für die Prüfung verlangt. Ein
Vergleich der Konditionen lohnt sich auf alle Fälle vor Antragsstellung.