Die
tiefen Zinsen lösen unerwartete Probleme aus. Im letzten halben Jahr gab es in
den Schlichtungsbehörden noch nie so viele Streitfälle aufgrund von
Mietangelegenheiten. Da im Falle eines Streits zwischen Mietern und Vermietern
die Schlichtungsbehörde die erste Anlaufstelle ist, haben diese nun weit aus
mehr Arbeit als zuvor.
Satte 17
618 Verfahren wurden im zweiten Halbjahr 2015 an den Schlichtungsstellen
eingeleitet. Dies gab das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) bekannt. Der
Anstieg zum ersten Halbjahr 2015 betrüge laut dem Amt 26,4 Prozent. 2100
Verfahren verliefen ohne Einigung. Das heisst, es kam zur Erteilung einer
Klagebewilligung. Interessant ist der Anstieg der Schlichtungsfälle aufgrund
der Mietzinssenkung. Laut Statistik waren es im zweiten Halbjahr 2014 noch 528
Fälle. Im ersten Halbjahr 2015 stieg die Zahl bereits auf 666 Fälle. Im letzten
Halbjahr 2015 lag die Zahl bereits bei 1803 Fälle. Das ist wirklich
beeindruckend.
Ein Umzug
ist teuer. Wer dann für die neue Wohnung eine Mietkaution hinterlegen muss, obwohl er noch
auf die Rückzahlung der Kaution aus der vorherigen Mietverhältnis wartet, kommt
in einen Liquiditätsengpass. Alternativ kann man sich die benötigten
finanziellen Mittel von Verwandten oder Bekannten ausleihen und somit dem
Vermieter die Mietkaution hinterlegen. Nach Freigabe der Kaution aus dem
früheren Mietvertrag kann das geliehen Geld wieder zurückgegeben werden.
Mieter gewinnen viele Streitfälle
Aber
warum das ganze? Was ist im zweiten Halbjahr 2015 passiert, damit die Fälle so
massiv ansteigen konnten. Das ist eigentlich ganz einfach erklärt. Denn zu
Beginn des zweiten Halbjahres 2015 wurde der hypothekarische Referenzzinssatz
von 2 auf 1,75 Prozent gesenkt. Das hatte Folgen. Viele Mieter verlangten eine
Senkung der Miete. Klar, dass nicht alle Vermieter mit dieser Forderung
einverstanden waren. Also kam es des öfteren zu Auseinandersetzungen, die ihr
Ende in der Schlichtungsstelle fanden. In der überwiegenden Zahl der Fälle
wurden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen akzeptiert. Das bedeutet,
dass sich sehr viele Mieter mit ihrer Forderung der Mietzinsreduktion
durchsetzten.
Das Hauptproblem für viele Vermieter war ihre Unkenntnis über die neuen Entschlüsse. Das mangelnde Wissen darum sorgte für Irritation. Dadurch lehnten sie die Mietzinsminderungen zunächst ab. Steht den Mietern eine Reduzierung aufgrund der tiefen Hypothekarzinsen zu und gibt es auch keinen Einspruch auf Grundlage der Teuerungsrate, verlieren Vermieter die Prozesse sehr schnell. Einige versuchen sich noch mit einem allgemein zu geringen Ertrag des Mietobjekts zu retten, aber auch das scheitert meistens. Dazu müsste die Nettorendite unter 2,25 Prozent liegen. Das kommt in der Praxis jedoch kaum vor.
Das Hauptproblem für viele Vermieter war ihre Unkenntnis über die neuen Entschlüsse. Das mangelnde Wissen darum sorgte für Irritation. Dadurch lehnten sie die Mietzinsminderungen zunächst ab. Steht den Mietern eine Reduzierung aufgrund der tiefen Hypothekarzinsen zu und gibt es auch keinen Einspruch auf Grundlage der Teuerungsrate, verlieren Vermieter die Prozesse sehr schnell. Einige versuchen sich noch mit einem allgemein zu geringen Ertrag des Mietobjekts zu retten, aber auch das scheitert meistens. Dazu müsste die Nettorendite unter 2,25 Prozent liegen. Das kommt in der Praxis jedoch kaum vor.
Die Mieten steigen trotzdem
Interessant
ist der Umstand, dass trotz historisch tiefsten Referenzzinssatz von 1,75, der
Mietzins trotzdem steigt. Zwischen 2009 und 2013 stieg der Mietzins um 3,5
Prozent. Die Wohnkosten sind in der gleichen Zeit um 1,6 Prozent gesunken. Laut
Experten liegt das Problem in den sinkenden Zinsen für Hauseigentümern. Diese
würden von dem niedrigen Referenzzinssatz profitieren, während die Mieten viel
zu selten gesenkt würden. Hinzu kommen die häufigen Mieterhöhungen bei einem
Mieterwechsel.
Der Mieterverband schlägt daher mehr Transparenz bei der Anfangsmiete vor. Dies würde die Mietzinserhöhungen für neue Mieter deutlich erschweren. Mittlerweile gibt es eine in der parlamentarischen Beratung stehende Gesetzesrevision, die mehr Transparenz mittels einer landesweiten Formularpflicht schaffen möchte.
Der Mieterverband schlägt daher mehr Transparenz bei der Anfangsmiete vor. Dies würde die Mietzinserhöhungen für neue Mieter deutlich erschweren. Mittlerweile gibt es eine in der parlamentarischen Beratung stehende Gesetzesrevision, die mehr Transparenz mittels einer landesweiten Formularpflicht schaffen möchte.
Will der
Vermieter einen Schaden geltend machen und auf die Mietkaution zurückgreifen,
muss er genau gleiche wie beim Mietzinsdepot vorgehen. Die Mietkautionsversicherung kann nur
im beidseitigen Einverständnis aufgelöst werden und bleibt während dem ganzen
Mietverhältnis bestehen.
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